§ 255 StPO. Protokollierung der Verlesung
Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877
[25. Juli 2015] | [1. Oktober 1950] |
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§ 255. Protokollierung der Verlesung | § 255 |
In den Fällen der §§ [253 und 254] ist die Verlesung und [ihr] Grund […] auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Angeklagten im Protokolle zu erwähnen. | In den Fällen der §§ [253 und 254] ist die Verlesung und [ihr] Grund […] auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Angeklagten im Protokolle zu erwähnen. |
[1. Oktober 1950–25. Juli 2015]
1§ 255. In den Fällen der §§ [253 und 254] ist die Verlesung und [ihr] Grund […] auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Angeklagten im Protokolle zu erwähnen.
- Anmerkungen:
- 1. 1. Oktober 1950: Anlage 3, Artt. 9, 8 Nr. I des Gesetzes vom 12. September 1950.