§ 94 ZPO. Kosten bei übergegangenem Anspruch

Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877
[1. Oktober 1879–1. Januar 1900]
1§ 94. Die Anfechtung der Entscheidung über den Kostenpunkt ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird.

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§ 93d ZPO

§ 94 ZPO. Kosten bei übergegangenem Anspruch

§ 95 ZPO. Kosten bei Säumnis oder Verschulden