§ 2a UKlaG. Unterlassungsanspruch bei Verstößen innerhalb der Europäischen Union

Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz - UKlaG) vom 26. November 2001
[7. Juni 2021–13. Oktober 2023]
1§ 2a. Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz. Wer gegen § 95b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Anmerkungen:
1. 7. Juni 2021: Artt. 4 Nr. 1, 5 S. 1 des Gesetzes vom 31. Mai 2021.

Umfeld von § 2a UKlaG

§ 2 UKlaG. Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken

§ 2a UKlaG. Unterlassungsanspruch bei Verstößen innerhalb der Europäischen Union

§ 2b UKlaG. Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz