§ 38 ArbErfG. Klage auf angemessene Vergütung

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen vom 25. Juli 1957
[1. Oktober 1957]
1§ 38. Klage auf angemessene Vergütung. Besteht Streit über die Höhe der Vergütung, so kann die Klage auch auf Zahlung eines vom Gericht zu bestimmenden angemessenen Betrages gerichtet werden.
Anmerkungen:
1. 1. Oktober 1957: § 49 des Gesetzes vom 25. Juli 1957.

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